FAQ
Hier finden Sie einige der häufig gestellten Fragen.
Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, stehen wir Ihnen natürlich sehr gerne für Auskünfte zur Verfügung.
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Unter "Kursangebot" finden Sie Informationen zu allen Kursen, die wir als Kursstätte anbieten. Über die Tabelle am Ende der Seite "Kursangebot" werden Sie durch einen Klick auf "Kurstermine" zu Terminen weitergeleitet, an denen wir den entsprechenden Kurs anbieten. Alternativ finden Sie eine Übersicht über alle aktuell buchbaren Kurstermine unter "Alle Kurstermine". Die Anmeldung erfolgt über einen Klick auf die Schaltfläche "Anmelden". Hier müssen Sie nur noch die für die Anmeldung erforderlichen Daten eingeben, abschicken und fertig - Sie sind zum Kurs angemeldet.
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- Wenn Sie sich von einem Kurs, zu dem Sie sich angemeldet haben, wieder abmelden möchten, teilen Sie uns dies per Mail an kfs@isotopenl.uni-tuebingen.de oder telefonisch unter der Nummer 07071 29 80520 mit.
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- Personen, die sich zu einem Strahlenschutzkurs angemeldet haben, haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, spätestens jedoch bis zum 7. Tag vor Kursbeginn (Widerrufsrecht).
Darüber hinaus ist bis zu 7 Tage vor Kursbeginn eine Stornierung unter voller Erstattung des bereits gezahlten Entgelts möglich.
Bei einem Vertragsrücktritt 7 oder weniger Tage vor Kursbeginn können nur 50 % des gesamten Teilnahmeentgeltes zurückerstattet werden.
- Personen, die sich zu einem Strahlenschutzkurs angemeldet haben, haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, spätestens jedoch bis zum 7. Tag vor Kursbeginn (Widerrufsrecht).
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- Teilen Sie uns die Daten, die Sie korrigieren möchten per Mail an kfs@isotopenl.uni-tuebingen.de oder telefonisch unter der Nummer 07071 29 80520 mit. Änderungen der Rechnungsadresse sind dabei nur möglich, wenn die Rechnung noch nicht verschickt wurde!
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- Teilen Sie uns die korrekte Rechnungsadresse möglichst bei Anmeldung mit. Änderungen können per Mail an kfs@isotopenl.uni-tuebingen.de oder telefonisch unter der Nummer 07071 29 80520 mitgeteilt werden.
Achtung: Änderungen der Rechnungsadresse sind dabei nur möglich, wenn die Rechnung noch nicht verschickt wurde! Die Rechnung wird einmalig auf die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse ausgestellt und kann nach der Versendung nicht geändert werden. Klären Sie bitte vorab die Kostenübernahme durch Dritte (z.B. Arbeitgeber) und teilen Sie uns eventuelle Änderungen der Rechnungsanschrift rechtzeitig mit! Erstellung und Versand der Rechnung erfolgt etwa 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
- Teilen Sie uns die korrekte Rechnungsadresse möglichst bei Anmeldung mit. Änderungen können per Mail an kfs@isotopenl.uni-tuebingen.de oder telefonisch unter der Nummer 07071 29 80520 mitgeteilt werden.
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- Sollte der von Ihnen gewünschte Kurs keine freien Plätze mehr aufweisen (Ampel=Rot), können Sie sich auf die Warteliste eintragen. Sie erhalten einen Platz, wenn andere Kursteilnehmer den Kurs stornieren. In manchen Fällen können wir zudem durch Buchung größerer Räume weitere Kapazitäten schaffen.
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- Grün = Freie Plätze verfügbar
Gelb = Noch einzelne Plätze verfügbar
Rot = Keine freien Plätze mehr. Wartelistenfunktion.
- Grün = Freie Plätze verfügbar
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- Mitarbeitende aus Abteilungen/Instituten des Universitätsklinikums, die bei der Durchführung unserer Kurse mitwirken (z.B. die Klinik für Radiologie), erhalten einen Rabatt i.H.v. 20 € auf unsere Aktualisierungskurse und den Kenntniskurs bzw. 30 € auf den Grundkurs und Spezialkurs Röntgendiagnostik.
Die Ermäßigung wird automatisch bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
- Mitarbeitende aus Abteilungen/Instituten des Universitätsklinikums, die bei der Durchführung unserer Kurse mitwirken (z.B. die Klinik für Radiologie), erhalten einen Rabatt i.H.v. 20 € auf unsere Aktualisierungskurse und den Kenntniskurs bzw. 30 € auf den Grundkurs und Spezialkurs Röntgendiagnostik.
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- Ja! Während unserer Kurse stellen wir Ihnen kalte und warme Getränke, Obst, belegte Brötchen/Brezeln (je nach Kursdauer) und etwas "süße Nervennahrung" zur Verfügung.
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- Gerne können Sie uns bei der Anmeldung zum Kurs unter "Sonstige Anmerkungen" oder im Nachhinein per Mail/Telefon auch Angaben zu speziellen Ernährungsweisen oder Lebensmittelunverträglichkeiten machen. Gerne versuchen wir, diese im Rahmen unserer Möglichkeiten zu berücksichtigen.
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- Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf Seiten der Landesärztekammer BW:
www.aerztekammer-bw.de/fachkunde-strahlenschutz
- Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf Seiten der Landesärztekammer BW:
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- Die Fachkunden im Bereich Röntgendiagnostik sind in der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin über Fachkundegruppen definiert.
Sie benötigen in jedem Fall folgende Kurse für jede Fachkundegruppe Rö1-Rö9
1. Kenntniskurs Röntgendiagnostik für Ärzte (8h)
2. Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte (24h)
3. Spezialkurs Röntgendiagnostik für Ärzte (20h)
Für den Gesamtbereich Röntgendiagnostik (Rö1) und die Anwendungsgebiete CT (Rö5) und Röntgendiagnostik einschließlich CT für Personen mit Fachkunde für das Gesamtgebiet offene radioaktive Stoffe (Rö8) ist zusätzlich notwendig:
4. Spezialkurs Computertomographie (CT) für Ärzte (8h)
Für das Anwendungsgebiet Anwendung von Röntgenstrahlung bei fluoroskopischen Interventionen (Rö7) ist zusätzlich notwendig:
4. Spezialkurs interventionelle Radiologie (IR) für Ärzte (8h)
Für die Anwendungsgebiete DVT und sonstige tomographische Verfahren (Rö9.1 und Rö9.2) ist zusätzlich notwendig:
4. Spezialkurs Digitale Volumentomographie (DVT) und sonstige tomographische Verfahren für Hochkontrastbildgebung außerhalb der Zahnmedizin (8h) (wird nicht von uns angeboten)
Die oben genannte Reihenfolge der Kurse ist einzuhalten! Bei den Spezialkursen CT/IR/DVT ist keine Reihenfolge vorgegeben. Diese müssen nach dem Spezialkurs Röntgendiagnostik für Ärzte absolviert werden.
- Die Fachkunden im Bereich Röntgendiagnostik sind in der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin über Fachkundegruppen definiert.
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- Die Fachkunden im Bereich Strahlentherapie bzw. Nuklearmedizin sind in der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin definiert.
Sowohl für die Strahlentherapie als auch Nuklearmedizin ist der erste vorgeschriebene Kurs der
1. Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte (24h)
Wichtig: Wenn Sie parallel eine Röntgenfachkunde anstreben (z.B. für das Planungs-CT, PET-CT oder SPECT-CT), sollten Sie vor dem Grundkurs den Kenntniskurs Röntgendiagnostik für Ärzte (8h) absolvieren.
Nach dem Grundkurs folgt in der Strahlentherapie:
2. Spezialkurs im Strahlenschutz in der Teletherapie (28 h) (wird nicht von uns angeboten)
3. Spezialkurs im Strahlenschutz in der Brachytherapie (Bestrahlungsvorrichtungen, Anwendungen mit umschlossenen radioaktiven Stoffen und bei der endovaskulären Strahlentherapie) (18 h) (wird nicht von uns angeboten)
Nach dem Grundkurs folgt in der Nuklearmedizin:
2. Spezialkurs im Strahlenschutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin (24h) (wird nicht von uns angeboten)
Die oben genannte Reihenfolge der Kurse ist einzuhalten!
- Die Fachkunden im Bereich Strahlentherapie bzw. Nuklearmedizin sind in der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin definiert.
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- Die Fachkunde im Bereich Röntgendiagnostik für MPE ist im Richtlinienmodul Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE) – Anforderungen an den Erwerb definiert.
MPE benötigen folgende Kurse für das Anwendungsgebiet Röntgendiagnostik
1. Grundkurs im Strahlenschutz für MPE (24h)
2. Spezialkurs Basiskurs Röntgendiagnostik für MPE - SR1 (20h)
3. Spezialkurs Computertomographie (CT) und digitale Volumentomographie (DVT) für MPE - SR2 (24h) (wird nicht von uns angeboten)
4. Spezialkurs Intervention und Durchleuchtung für MPE - SR3 (24h) (wird nicht von uns angeboten)
Die oben genannte Reihenfolge der Kurse ist einzuhalten, wobei den Spezialkursen SR2 und SR3 keine Reihenfolge vorgegeben ist. Diese müssen nach dem Spezialkurs Basiskurs Röntgendiagnostik SR1 absolviert werden.
- Die Fachkunde im Bereich Röntgendiagnostik für MPE ist im Richtlinienmodul Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE) – Anforderungen an den Erwerb definiert.
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- Die Fachkunden im Bereich Strahlentherapie bzw. Nuklearmedizin für MPE sind im Richtlinienmodul Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE) – Anforderungen an den Erwerb definiert.
MPE benötigen für beide Anwendungsgebiete zunächst den 1. Grundkurs im Strahlenschutz für MPE (24h)
Nach dem Grundkurs werden mehrere Spezialkurse für das Anwendungsgebiet Strahlentherapie benötigt:
(werden nicht von uns angeboten)
1. Spezialkurs Basiskurs Strahlentherapie für MPE - ST1 (24h)
2. Spezialkurs Strahlenschutz in der Teletherapie für MPE - ST2 (14h)
3. Spezialkurs Strahlenschutz in der Röntgentherapie für MPE - ST3 (10h)
4. Spezialkurs Strahlenschutz in der Brachytherapie für MPE - ST4 (16h)
5. Spezialkurs Strahlenschutz in der Partikeltherapie für MPE - ST5 (18h)
ST1 ist Voraussetzung für ST2 bis ST5. Für ST5 ist zusätzlich ST2 die Voraussetzung.
Nach dem Grundkurs werden mehrere Spezialkurse für das Anwendungsgebiet Nuklearmedizin benötigt:
(werden nicht von uns angeboten)
1. Spezialkurs Nuklearmedizinische Diagnostik, incl. Hybridbildgebung für MPE - SN1 (30h)
2. Spezialkurs Nuklearmedizinische Therapie für MPE - SN2 (22h)
Der Erwerb von Teilanwendungsgebieten (z.B. nur Teletherapie oder nur nuklearmedizinische Diagnostik ist möglich)
- Die Fachkunden im Bereich Strahlentherapie bzw. Nuklearmedizin für MPE sind im Richtlinienmodul Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE) – Anforderungen an den Erwerb definiert.
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- Ja! Oftmals sind Kurse Voraussetzung für Aufbaukurse (z.B. der Grundkurs für einen Spezialkurs). Genaue Infos zu den Reihenfolgen finden Sie in den FAQ-Fragen:
"Ich möchte eine Fachkunde im Bereich [...] erwerben."
- Ja! Oftmals sind Kurse Voraussetzung für Aufbaukurse (z.B. der Grundkurs für einen Spezialkurs). Genaue Infos zu den Reihenfolgen finden Sie in den FAQ-Fragen:
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- Zum Erwerb der Fachkunde benötigt man 3 Dinge:
1) Eine Entsprechende Berufsausbildung bzw. einen entsprechenden Studienabschluss.
2) Die Teilnahme an den entsprechenden Strahlenschutzkursen.
3) Die Sachkunde (parktische Erfahrung im jeweiligen Anwendungsgebiet - hierbei gibt es Vorgaben zu Mindestzeiten und Tätigkeiten bzw. dokumentierten Untersuchungen)
- Zum Erwerb der Fachkunde benötigt man 3 Dinge:
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- Der erste Strahlenschutzkurs (d.h. der Kenntniskurs für Ärztinnen/Ärzte in der Röntgendiagnostik bzw. der Grundkurs im Strahlenschutz für Ärztinnen/Ärzte in der Strahlentherapie/Nuklearmedizin und MPE) sollte vor Beginn des Sachkundeerwerbs / bei Tätigkeitsbeginn bzw. so früh wie möglich absolviert werden.
Begründung: Hierdurch werden Kenntnisse im Strahlenschutz vermittelt, die notwendig sind, damit Sachkundezeiten und dokumentierte Untersuchungen von den zuständigen Stellen für den Fachkundeerwerb anerkannt werden!
Alle folgenden Kurse können während des Sachkundeerwerbs absolviert werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass zwischend den einzelnen Kursen nicht mehr als 5 Jahre liegen!
- Der erste Strahlenschutzkurs (d.h. der Kenntniskurs für Ärztinnen/Ärzte in der Röntgendiagnostik bzw. der Grundkurs im Strahlenschutz für Ärztinnen/Ärzte in der Strahlentherapie/Nuklearmedizin und MPE) sollte vor Beginn des Sachkundeerwerbs / bei Tätigkeitsbeginn bzw. so früh wie möglich absolviert werden.
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Der Antrag zur Fachkunde im Strahlenschutz muss von Ärztinnen/Ärzten an die jeweils zuständige Bezirksärztekammer gerichtet werden.
Weitere Infos finden Sie hier: www.aerztekammer-bw.de/fachkunde-strahlenschutz
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- Kontaktieren Sie die für Sie zuständige Stelle. Diese wird entscheiden, wie die Aktualisierung nachzuholen ist und ggfs. einen Auflagenkurs anordnen. Hier helfen wir gerne beratend weiter. (In Baden-Württemberg ist die zuständige Stelle für Ärztinnen/Ärzte die entsprechende Bezirksärztekammer und für alle anderen Berufsgruppen das Regierungspräsidium des entsprechenden Regierungsbezirks.)
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- Wir empfehlen allen MTRAs / MTRs die Aktualisierung ihrer Fachkunde über einen Kombi-Aktualisierungskurs (12 h) durchzuführen. Damit wird sowohl die Fachkunde im Bereich Röntgendiagnostik also auch in den Bereichen Strahlentherapie und Nuklearmedizin aktualisiert (= vollumfängliche Aktualisierung).
Wer stattdessen über einen 8 h Aktualisierungskurs nur Röntgendiagnostik bzw. nur Strahlentherapie/Nuklearmedizin aktualisiert, "verliert" einen Teil der Fachkunde.
- Wir empfehlen allen MTRAs / MTRs die Aktualisierung ihrer Fachkunde über einen Kombi-Aktualisierungskurs (12 h) durchzuführen. Damit wird sowohl die Fachkunde im Bereich Röntgendiagnostik also auch in den Bereichen Strahlentherapie und Nuklearmedizin aktualisiert (= vollumfängliche Aktualisierung).
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- Sie müssen Ihre Fachkunde über einen Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse in der Röntgendiagnostik (8 h) auffrischen.
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- Sie müssen Ihre Fachkunde über einen Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde Strahlentherapie/Nuklearmedizin (8 h) auffrischen.
Sollten Sie noch Fachkunden im Bereich Röntgendiagnostik haben (z.B. für das Planungs-CT), müssen Sie über einen Kombi-Aktualisierungskurs (12 h) aktualisieren, damit der Röntgenteil ebenfalls abgedeckt ist.
- Sie müssen Ihre Fachkunde über einen Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde Strahlentherapie/Nuklearmedizin (8 h) auffrischen.
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- Sie müssen Ihre Fachkunde über einen Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde Strahlentherapie/Nuklearmedizin (8 h) auffrischen.
Sollten Sie noch Fachkunden im Bereich Röntgendiagnostik haben (z.B. für das PET-CT oder SPECT-CT), müssen Sie über einen Kombi-Aktualisierungskurs (12 h) aktualisieren, damit der Röntgenteil ebenfalls abgedeckt ist.
- Sie müssen Ihre Fachkunde über einen Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde Strahlentherapie/Nuklearmedizin (8 h) auffrischen.
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- Das kommt auf die Anwendungsgebiete an, in denen Sie fachkundig sind.
Das Anwendungsgebiet Röntgendiagnostik aktualisieren Sie über einen Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse in der Röntgendiagnostik (8 h).
Die Anwendungsgebiete Strahlentherapie und/oder Nuklearmedizin aktualisieren Sie über einen Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde in der Strahlentherapie/Nuklearmedizin (8 h).
Sollten Sie Fachkunden in beiden Anwendungsgebieten besitzen, müssen Sie über einen Kombi-Aktualisierungskurs (12 h) aktualisieren.
- Das kommt auf die Anwendungsgebiete an, in denen Sie fachkundig sind.
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- Sie müssen Ihre Fachkunde über einen Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse in der Röntgendiagnostik (8 h) auffrischen.
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- Sie müssen Ihre Fachkunde über einen Kurs zur Aktualisierung der (OP-)Kenntnisse in der Röntgendiagnostik (4 h) auffrischen.
Für zahnmedizinische Fachangestellte gibt es hierbei einen Extra-Kurs, der ebenfalls 4h dauert.
- Sie müssen Ihre Fachkunde über einen Kurs zur Aktualisierung der (OP-)Kenntnisse in der Röntgendiagnostik (4 h) auffrischen.