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AGB

Entgeltordnung und Allgemeine
Geschäftsbedingungen


Entgeltordnung und Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eberhard Karls
Universität Tübingen, Isotopenlabor und Strahlenschutz, Bereich Kursstätte für
Strahlenschutz (im Folgenden „KFS“):
Nach § 1 des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) dürfen Hochschulen für
weiterbildende Studiengänge, Kontaktstudien und außercurriculare Angebote
Entgelten auf Grundlage des Landesgebührengesetzes § 7 erheben. Die Erhebung
von Entgelten und Entgelten gemäß der §§ 2, 3,5, 6, 11, 12, 14 und 16 bis 26 des
Landesgebührengesetzes (LHGebG) sowie Beiträgen gemäß dem
Studentenwerksgesetz bleibt hiervon unberührt. Die KFS regelt seine
Rechtsbeziehungen auf Basis privatrechtlich ausgestalteter Verträge. Deshalb wird
im Folgenden von Entgelten gesprochen.

§ 1 Grundsätze
(1) Die KFS erhebt für die Teilnahme an Strahlenschutzkursen Entgelte. Die Höhe
der Entgelte richtet sich nach den Kosten des Teilnehmerplatzes, dem
wirtschaftlichen Wert für den Teilnehmenden und dem öffentlichen Interesse des
Angebots. Die Kosten werden auf Grundlage einer Veranstaltungskalkulation
ermittelt.
(2) Die Einnahmen aus den Veranstaltungen dienen zur Finanzierung der Kosten
der Veranstaltungen nach der Maßgabe der Kostendeckung (Landesgebührengesetz § 7).
(3) Grundsätzlich steht die Teilnahme an unseren Strahlenschutzkursen jedem
offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen
gelten, müssen diese erfüllt werden.

§ 2 Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle für die Berechnung und Erhebung der Entgelte ist die KFS der
Abteilung Isotopenlabor und Strahlenschutz der Universität Tübingen

§ 3 Anmeldung und Entgeltpflicht
(1) Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes.
Nach Eingang der Anmeldung wird diese umgehend bearbeitet und dem Teilnehmer
bestätigt. Die Rechnungszustellung erfolgt ca. 2-4 Wochen vor Kursbeginn.
(2) Das Teilnahmeentgelt ist vom Teilnehmer bzw. dem Rechnungsempfänger per Überweisung
nach Bestätigung der Anmeldung und Zustellung der Rechnung binnen 14 Tagen zu entrichten.
(3) Die Anmeldung kann online über diese Website oder schriftlich per Mail erfolgen.
Anmeldungen werden nach zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt. Wir weisen darauf hin,
dass aufgrund der Teilnehmerbegrenzung der Kurse eine frühzeitige Anmeldung angeraten ist.
Sollte ein Kurs ausgebucht sein, wird eine Warteliste generiert. Frei werdende Kapazitäten
werden nach zeitlicher Reihenfolge der Eintragung auf die Warteliste vergeben.
(4) Ein Anspruch auf Teilnahme zu einem der Strahlenschutzkurse ergibt sich nur für Personen,
die eine Anmeldebestätigung erhalten haben.

§ 4 Widerrufsrecht und Rücktritt des Teilnehmers
(1) Personen, die sich zu einem Strahlenschutzkurs angemeldet haben, haben
das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen, spätestens jedoch bis zum siebten Tag vor Kursbeginn. Die Widerrufsfrist
beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses (Tag der Anmeldung). Um das
Widerrufsrecht auszuüben, müssen die angemeldeten Personen uns über den
Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, mittels einer eindeutigen Erklärung
informieren. Diese Erklärung kann per Post, Telefax oder E-Mail zugestellt werden.
Die Adresse lautet: Isotopenlabor und Strahlenschutz, Auf der Morgenstelle 24,
72076 Tübingen, E-Mail: kfs@isotopenl.uni-tuebingen.de, Telefon 07071-29-80520,
Telefax 07071-29-4193. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Die Anerkennung des Widerrufs bedarf der Bestätigung durch uns. Dieses Widerrufsrecht
gilt nur bei online-Anmeldungen für Kurse. Es fallen bei Widerruf keine Kosten an und das
bereits entrichtete Teilnahmeentgelt wird in vollem Umfang zurückerstattet.
(2) Ein Vertragsrücktritt seitens des Teilnehmers ist über das Widerrufsrecht nach
Absatz 1 hinaus bis zu sieben Tage vor Kursbeginn unter voller Erstattung des
bereits gezahlten Entgelts möglich. Der Vertragsrücktritt ist wie in Absatz 1
beschrieben zu erklären.
(3) Bei einem Vertragsrücktritt seitens des Teilnehmers sieben oder weniger Tage
vor Kursbeginn können nur 50 % des gesamten Teilnahmeentgeltes zurückerstattet
werden.
(4) Bei angemeldeten Teilnehmern, die ohne vorherige fristgerechte Erklärung des
Vertragsrücktritts (Abmeldung) wie in Abs. 2 oder 3 beschrieben dem Kurs fernbleiben,
wird dennoch das gesamte Teilnehmerentgelt fällig. Dies gilt auch für Teilnehmer, die wegen
Krankheit oder aus anderen Gründen an einem oder mehreren Kurstagen bzw. während einzelner
Kursteile verhindert sind oder dem Kurs fernbleiben.

§ 5 Änderungen des Leistungsumfanges
(1) Die KFS ist berechtigt, Änderungen in der Themengliederung sowie der
Auswahl der Dozenten vorzunehmen. Dies berechtigt die Teilnehmenden weder zu
einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
(2) Aus wichtigen Gründen – insbesondere bei Erkrankung von Dozenten oder zu
geringer Teilnehmerzahl – kann ein Kurs, gegen volle Erstattung des bereits
gezahlten Entgelts, abgesagt werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 6 Entgeltberechnung
(1) Das Entgelt wird auf der Grundlage einer Kalkulation der Durchführungskosten
und eines Gemeinkostenzuschlages berechnet. Die Summe aus Durchführungskosten
und Gemeinkosten wird durch die Anzahl der Personen geteilt, die mindestens an der
Veranstaltung teilnehmen sollen (Mindestteilnehmerzahl). Der sich so erhebende Betrag
wird unter Berücksichtigung der in § 1 beschriebenen Markteinschätzung als Entgelt festgesetzt.
(2) Nach § 2 V des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) verpflichtet
sich die KFS die Höhe der Entgelte regelmäßig, spätestens aber nach 2 Jahren, zu
überprüfen und nach Bedarf anzupassen.
(3) Das auf der Rechnung ausgewiesene Entgelt ist nach § 4 Nr. 22 UStG von der
Umsatzsteuer befreit. Es handelt sich um Nettopreise.

§ 7 Bescheinigungen
(1) Teilnahmebescheinigungen werden nach erfolgreicher Teilnahme und nach
erfolgter Zahlung des gesamten Teilnahmeentgelts ausgegeben.
(2) Bei Verlust einer Teilnahmebescheinigung durch den Teilnehmer, kann eine erneute
Teilnahmebescheinigung ausgestellt und ausgegeben werden. Der Teilnehmer hat hierbei glaubhaft
(z.B. durch Angabe von Daten zum entsprechenden Kurs) darzulegen, dass er den entsprechenden Kurs
erfolgreich absolviert hat und berechtigt ist, eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten. Für die Neuausstellung
einer Teilnahmebescheinigungen wird von der KFS eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € erhoben.
Für Kurse, die mehr als 5 Jahre ab Anfrage auf Neuausstellung einer Teilnahmebescheinigung zurückliegen,
wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 € aufgrund höheren Überprüfungs-Aufwands erhoben.

§ 8 Sonstiges, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Haftungsausschluss
(1) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Verordnung bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
(3) Erfüllungsort ist der jeweils bekanntgegebene Kursort der Veranstaltung.
(4) Als Gerichtsstand wird Tübingen anerkannt.
(5) Wir haften im Rahmen der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Bei
Verlust oder Diebstahl von dem Teilnehmer gehörenden Gegenständen können wir
keine Haftung übernehmen.
(6) Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit, wird auf geschlechtsneutrale
Formulierungen verzichtet. Sämtliche Rollenbezeichnungen gelten im Sinne der
Gleichbehandlung für beide Geschlechter.